Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Maßgebliche Bedingungen
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von Maren Scherer, Murgstraße 1/6, 76437 Rastatt, nachfolgend „Birthkeeperin“ genannt.
2. Die Dienstleistungen werden Frauen, Schwangeren und Müttern, nachfolgend als „Auftraggeberin“ bezeichnet, angeboten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sollte die Auftraggeberin unter 18 Jahre alt sein, ist eine Beauftragung durch eine/n Erziehungsberechtigte/n erforderlich.
3. Die Dienstleistungen umfassen keine medizinische Beratung und Betreuung und können solche auch nicht ersetzen.
4. Die Bezeichnung „Leistung“ umfasst das Vertragsverhältnis unmaßgeblich des entsprechenden Vertragstyps. Die Birthkeeperin schuldet dabei die beauftragten Leistungen gegenüber der Auftraggeberin. Die Auftraggeberin schuldet der Birthkeeperin die Zahlung der Vergütung.
5. Individuelle Absprachen sowie Nebenabreden und Ergänzungen haben Vorrang zu den Geschäftsbedingungen, soweit sie schriftlich festgehalten wurden.
§ 2 Vertragsabschluss
Mit der Präsentation der Leistungen auf der Internetseite der Birthkeeperin oder anderen Medien oder auch mit der Möglichkeit der Online-Buchung ist noch kein verbindliches Angebot der Birthkeeperin verbunden. Ein Vertrag kommt erst wie folgt zustande:
Vertragsabschluss per E-Mail/ Telefon/ persönlich insoweit die Auftraggeberin die Birthkeeperin persönlich, telefonisch oder per E-Mail kontaktiert, erhält sie von der Birthkeeperin einen Dienstleistungsvertrag mit dem besprochenen Leistungsumfang. Die Übermittlung/ Übergabe des von der Birthkeeperin unterzeichneten Vertrages stellt das Angebot dar. Sollte die Auftraggeberin Angaben im Vertrag (z. B. zum Leistungsinhalt) korrigieren wollen, muss dies der Birthkeeperin mitgeteilt werden. Die Auftraggeberin erhält sodann ggf. eine angepasste Version des Vertrages. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Auftraggeberin den Vertrag gegenzeichnet und binnen 7 Tagen (maßgeblich ist der Zugang bei der Birthkeeperin) diesen der Birthkeeperin übergibt oder per Post oder per E-Mail an die Birthkeeperin zurückschickt. Eine spätere Annahme stellt ein neues Angebot seitens der Auftraggenberin dar, welches schriftlich durch die Birthkeeperin angenommen werden muss.
§ 3 Vertragsumfang und Ausführung des Auftrags
1. Die Parteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Nach dieser richtet sich der Leistungsumfang sowie die Vergütung.
2. Die von der Birthkeeperin abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Der Abschluss eines Arbeitsverhältnisses ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung einer unabhängigen und weisungsfreien Beratung und Betreuung der Auftraggeberin durch die Birthkeeperin und nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Die Empfehlungen der Birthkeeperin bereiten die Entscheidungen der Auftraggeberin nur vor und können diese nicht ersetzen. Zudem ersetzen die Empfehlungen der Birthkeeperin keine ärztliche Beratung und Betreuung oder eine Betreuung durch eine Hebamme und stellen insbesondere keine ärztlichen Leistungen oder Leistungen einer Hebamme dar. Die Auftraggeberin entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der Umsetzung der von der Birthkeeperin getätigten Empfehlungen sowie über die Notwendigkeit einer ggf. zusätzlichen ärztlichen Konsultation.
3. Die Birthkeeperin behält sich vor, ihr übertragene Aufgaben auch von sachverständigen Dritten (Ersatz-Birthkeeperin) ausführen zu lassen, insoweit die Birthkeeperin verhindert ist. Die Birthkeeperin wird der Mutter die Ersatzdoula vorab benennen. Die Ablehnung einer Ersatzdoula durch die Mutter ist nur bei Vorlage eines wichtigen Grundes zulässig.
§ 4 Vergütung und Kosten
1. Die ausgezeichneten/vereinbarten Preise sind Endpreise inkl. ggf. anfallender Steuer. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist bzw. welcher individualvertraglich vereinbart wurde.
2. Hierbei nicht berücksichtigt sind die üblichen Preise für die Telefonverbindung, Internetverbindung, SMS, MMS, die der Auftraggeberin bei Kontaktaufnahme mit der Birthkeeperin entstehen. Hierüber hat die Birthkeeperin keine Kenntnis und die Mutter ist hierfür selbst verantwortlich.
3. Evtl. Fahrtkosten der Birthkeeperin innerhalb eines 15 km -Radius um den Geschäftssitz der Birthkeeperin (Murgstraße 1/6, 76437 Rastatt) sowie innerhalb der Stadt Rastatt sind im Preis inbegriffen, insoweit nicht anders vereinbart. Sollte eine Betreuung durch die Birthkeeperin außerhalb des o.g. Radius erfolgen, werden hierfür Fahrtkosten i. H. v. 0,50 € pro Kilometer Fahrt für An- und Abreise berechnet. Hierüber wird die Mutter vor Vertragsabschluss nochmals entsprechend hingewiesen.
§ 5 Zahlung
1. Bei Beauftragung als Geburtsbegleiterin sind 50 % der vereinbarten Vergütung nach Vertragsabschluss sofort fällig. Die weiteren 50 % der vereinbarten Vergütung nebst ggf. zu zahlendem Entgelt für Nebenleistungen ist zu Beginn der 36. Schwangerschaftswoche oder nach dem 3. Treffen zwischen Birthkeeperin und Auftraggeberin in der Schwangerschaft, je nachdem, was als Erstes eintritt, fällig, sofern kein anderer Zahlungszeitpunkt schriftlich bestimmt ist. Die Bezahlung erfolgt mittels des Zahlungsanbieters PayPal oder per Überweisung.
2. Sollte die Auftraggeberin die ausstehende Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit nicht bezahlen, wird die Birthkeeperin die fällige Vergütung schriftlich anmahnen. Die Birthkeeperin ist berechtigt, für jede Mahnung einen pauschalen Aufwendungsersatz von 2,50 € zu berechnen.
3. Nach Ablauf in der ersten Mahnung benannten Frist befindet sich die Auftraggeberin in Zahlungsverzug. Es wird darauf hingewiesen, dass sodann Verzugsschaden verlangt werden kann, wie z.B. Verzugszinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
4. Die Zahlungen können auch von einem Dritten erfolgen. Die Auftraggeberin wird darauf hingewiesen, dass Sie dennoch für die fristgemäßen Zahlungen verantwortlich ist. Insoweit eine Versicherung die Zahlung übernimmt, ist die Birthkeeperin nicht dafür verantwortlich, die Zahlung über die Versicherung abzuwickeln oder eine Deckung der Leistungen zu beantragen. Die Birthkeeperin ist auch nicht verpflichtet, mit der Versicherung zu kommunizieren. Die Zahlungsabwicklung über eine Versicherung liegt allein im Verantwortungsbereich der Auftraggeberin.
§ 6 Widerrufsbelehrung/ Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen
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Widerrufsrecht
Wenn Sie ein Verbraucher sind und es sich bei dem Vertrag um einen Fernabsatzvertrag handelt, haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den mit mir geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Beauftragung. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich (Maren Scherer, Murgstraße 1/6, 76437 Rastatt, marenscherer@gmx.net) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Erlöschen des Widerrufsrechts bei Erbringung der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist
Es wird darauf hingewiesen, dass das Widerrufsrecht bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen erlischt, wenn ich die Dienstleistung vollständig erbracht habe und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen habe, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch mich verlieren.
Wertersatz für bereits vor Widerruf erbrachter Leistungen
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass Sie Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung schulden, wenn Sie von mir ausdrücklich verlangt haben, dass ich mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an: Maren Scherer, Murgstraße 1/6, 76437 Rastatt, marenscherer@gmx.net)
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/
— Bestellt am (*)/erhalten am (*):
— Name des/der Verbraucher(s):
— Anschrift des/der Verbraucher(s):
— Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 7 Mitwirkungspflichten
Bei vereinbarten Leistungen bzgl. der Geburtsbegleitung muss sich die Auftraggeberin aktiv an der Planung der Geburt beteiligen und der Birthkeeperin alle entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen. Hierzu gehören ebenso Fragen und Bedenken rund um die Schwangerschaft und Geburt, genauso wie zum physischen und emotionalen Wohlergehen der Auftraggeberin. Die Auftraggeberin hat insbesondere Folgendes mitzuteilen:
§ Jegliche speziellen Bedürfnisse, gesundheitliche Probleme, aktuelle medizinische und/oder mentale Konditionen oder Veränderungen
§ Jegliche medizinischen Eingriffe und/oder Notfallaufenthalte im Krankenhaus während der Schwangerschaft
§ Updates der Schwangerschaftsuntersuchungen bei dem behandelnden Arzt
§ Wehenbeginn/ Platzen der Fruchtblase
Zudem ist es der Auftraggeberin untersagt, illegale Drogen jedweder Art einzunehmen.
§ 8 Unvorhersehbare Umstände und/oder Beendigung der Dienstleistung
1. Im Falle der schriftliche Vereinbarung, dass die Birthkeeperin bei der Geburt anwesend sein soll und die Birthkeeperin oder eine Ersatz-Birthkeeperin nicht bei der Geburt anwesend sein, weil die Geburt bereits vor Ablauf von 90 Minuten nach Mitteilung über Wehenbeginn bzw. das Platzen der Fruchtblase erfolgte oder weil die Auftraggeberin die Birthkeeperin nicht hierüber informierte, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Vergütung oder eines Teils der Vergütung. Insoweit aus diesen Gründen keine Anwesenheit bei der Geburt möglich war, wird dafür ein zusätzlicher Besuch im Wochenbett der Auftraggeberin durch die Birthkeeperin angeboten.
2. Im Falle der schriftliche Vereinbarung, dass die Birthkeeperin bei der Geburt anwesend sein soll und die Birthkeeperin oder eine Ersatz Birthkeeperin selbstverschuldet nicht bei der Geburt anwesend sein wird, werden der Auftraggeberin 20 % der vereinbarten Vergütung erstattet.
3. Sollte die Auftraggeberin den Vertrag vorzeitig kündigen, wird die bis dato gezahlte Vergütung als Teilvergütung und Schadensersatz einbehalten. Ein Rückzahlungsanspruch der Auftraggeberin besteht insoweit nicht. Der Auftraggeberin bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
4. Die Birthkeeperin ist dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, insoweit die Auftraggeberin wiederholt Termine nicht eingehalten hat (mindestens 2x), sich in Zahlungsverzug befindet oder illegale Drogen jedweder Art während der Schwangerschaft einnimmt. Die bis dato gezahlte Vergütung wird als Teilvergütung und Schadensersatz einbehalten. Ein Rückzahlungsanspruch der Auftraggeberin besteht insoweit nicht. Der Auftraggeberin bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
5. Die Birthkeeperin darf aus unvorhersehbaren außerordentlichen persönlichen Gründen (z. B. längerer Krankheit) oder anderen Fällen der Unmöglichkeit der Erbringung der Leistung von dem Vertrag zurücktreten. In einem solchen Fall erhält die Auftraggeberin die Vergütung für die noch nicht erbrachte Leistung zurückerstattet.
6. Für den Fall, dass die Schwangerschaft nicht in einer Lebendgeburt resultieren sollte, wandeln sich die Leistungen der Birthkeeperin in eine entsprechende emotionale Betreuung mit entsprechendem zeitlichem Umfang nach diesem Erlebnis.
§ 9 Mängelrechte/ Haftung
1. Da es sich bei den Leistungen der Birthkeeperin um Dienstleistungen handelt, gibt es keine Mängelgewährleistungsrechte.
2. Alle Auskünfte, Informationen und Ratschläge werden durch die Birthkeeperin nach bestem Wissen und Gewissen erteilt, ersetzen aber keine Betreuung durch einen Arzt oder eine Hebamme.
3. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet die Birthkeeperin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach gesetzlichen Vorschriften.
4. Schadensersatzansprüche aus Delikten sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.
5. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Birthkeeperin nur durch Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bzw. bei Vorliegen von Verzug oder Unmöglichkeit.
6. Die Haftung aus leichter Fahrlässigkeit, aus Delikten sowie aus Ersatz vergeblicher Aufwendungen besteht nur bei Schäden, die vorhersehbar und typisch sind.
7. Die vorangegangen Punkte gelten auch bei Handlungen von Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der Birthkeeperin.
8. Bei Fällen von Arglist, Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz finden die Haftungsbeschränkungen sowie die gekürzte Gewährleistung keine Anwendung.
§ 10 Vertraulichkeit/ Datenschutz
1. Die Birthkeeperin verpflichtet sich, alle von der Auftraggeberin erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.
2. Die Birthkeeperin erhebt personenbezogene Daten der Auftraggeberin zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, außer es besteht eine gesetzliche Frist oder ist zur Vertragsdurchführung erforderlich. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten der Auftraggeberin ist möglich. Zudem hat die Auftraggeberin das Recht auf Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung der personenbezogenen Daten. Entsprechende Fragen und Anträge kann die Auftraggeberin direkt an die Birthkeeperin richten. Die Auftraggeberin hat zudem das Recht, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass die Datenverarbeitungsprozesse der Birthkeeperin gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstoßen.
§ 11 Anwendbares Recht
Der zwischen der Auftraggeberin und der Birthkeeperin abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt davon bleiben die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem die Auftraggeberin ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.
§ 12 Schlichtungsverfahren
Allgemeine Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz): Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter dieser Adresse finden: http://ec.europa.eu/ consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die Birthkeeperin nicht verpflichtet und auch nicht bereit.
§ 13 Gerichtsstand
Sofern die Auftraggeberin entgegen ihren Angaben bei Vertragsabschluss keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat oder nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt oder ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Rastatt.
§ 14 Schlussbestimmung
1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt, außer eine der Parteien wird hierdurch unangemessen benachteiligt.
2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
3. Die Vertragssprache ist deutsch.
4. Ein Vertragstext ist bei der Birthkeeperin gespeichert. Die Auftraggeberin erhält den Vertrag nebst AGB und Widerrufsbelehrung ebenso per E-Mail.